Vermittlungsbedingungen

Wir vermitteln nicht in Einzelhaltung.
Ein Eigenbau/ Käfig muss für 2 Meerschweinchen mindestens 140x70cm groß sein. 
Je größer, desto besser!
Bei Bock-/Kastratengruppen muss dieser für 2 Meerschweinchen mindestens 160x80cm groß sein.
Bei Vermittlung in Außenhaltung müssen mindestens 3 Tiere vorhanden sein.
Wir vermitteln mit Schutzvertrag und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 35,- € für Weibchen und 50,- € für Kastraten.


Ablauf der Vermittlung

 1. Der erste Kontakt

In der Regel findet der erste Kontakt über das Telefon statt. Ganz besonders interessiert uns die Größe Ihres Stalls,  denn davon hängt ab, ob und wie viele Tiere vermittelt werden könnten, und welche/welchen potenzielle/n Partner Ihr Meerschweinchen bekommen soll. 

Telefon: 0178/7634120
oder jederzeit über das Kontaktformular!


2. Das neue zu Hause

Innerhalb des näheren Umkreises rund um Lauterbach werden die Tiere von uns persönlich ins neue zu Hause gebracht. Zum einen ermöglicht dies, die neuen Besitzer persönlich kennen zu lernen, und zum anderen können wir uns so einen Eindruck der Haltungsbedingungen verschaffen und lernen die neuen Weggefährten unserer Nottiere kennen (sofern schon vorhanden). Schwierigkeiten innerhalb der Gruppe werden versucht beizulegen, notfalls das Schweinchen wieder mitgenommen. 

3. Schutzgebühr und -vertrag

Bei der Vermittlung halten Sie bitte die Schutzgebühr in Höhe von EUR 35,00 für Weibchen bzw. EUR 50,00 für Kastraten in bar bereit. Vor Ort wird der Schutzvertrag mit den neuen Besitzern besprochen und von ihnen unterschrieben. 

4. Nachbetreuung

Natürlich stehen wir Ihnen auch nach der Vermittlung gerne bei Fragen und/oder Probleme zur Seite. Auch sind wir uns der Verantwortung für unsere Notmeerschweinchen bewusst, so dass wir allen unsere Tieren im Bedarfsfall einen erneuten Platz bei uns garantieren.

Wir freuen uns über ihre Nachricht.